Wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz berichtet (zur Pressemitteilung geht es hier), hat die Bundesregierung den Referentenentwurf zum Scheinvaterregress nun verabschiedet.
Darin wird der Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter des Kindes auf Nennung des wahren Erzeugers gesetzlich normiert und die Regressforderung für bereits gezahlten Unterhalt auf zwei Jahre begrenzt. Der Regierungsentwurf findet sich hier.
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