Bundestag verabschiedet Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen


Der Deutsche Bundestag hat in seiner 234. Sitzung am vergangenen Donnerstag das Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen, das sog. Samenspenderregistergesetz (SaRegG) in der Ausschlussfassung verabschiedet (siehe das Sitzungsprotokoll).Das Einspruchsgesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der noch darüber abzustimmen hat. Es wird erwartet, dass sich jedoch hier keine wesentlichen Änderungen mehr ergeben werden.

Zur Übersicht über den Vorgangsablauf des Gesetzgebungsverfahrens geht es hier.

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