
Der EGMR hat erneut zu einer Frage der Leihmutterschaft Stellung genommen, dieses Mal im Rahmen einer neuen prozessualen Konstellation: Auf Anfrage der Cour de cassation erstellte der Gerichtshof ein Gutachten, in dem er feststellte, dass es grundsätzlich nicht gegen Art. 8 EMRK verstößt, wenn die Wunschmutter nur durch ein Adoptionsverfahren die rechtliche Mutter werden kann.
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