Der Mensch als Produkt – Die Welt berichtet über die Reproduktionspraxis in den USA


UnbenanntDass die Vorstellungen darüber, welche Reproduktionsmethoden im Einzelfall Personen mit Kinderwunsch offen stehen, von Land zu Land differieren, ist allgemein bekannt. In einem lesenswerten Artikel berichtet die Welt nun über die gegenwärtige Praxis in den USA. Laut dem Bericht werden dort neuerdings nicht nur gängige Methoden der Eizellen-, Samen- und Embryonenspende angewandt, um Personen den Kinderwunsch zu erfüllen. Das genetische Material des zur Reproduktion zu verwendenden Embryos wird darüber hinaus auch „gründlich“ untersucht, in drei Kategorien (A, B plus, C minus) klassifiziert und letztlich selektiert, um das beste genetische Material für eine Reproduktion verwenden zu können.

„Wir spielen hier aber nicht Gott, wir sichten nur das Material“ zitiert die Welt den behandelnden Arzt einer US-amerikanischen Reproduktionsfirma.

Selbstverständlich gehe es bei der Selektion nicht in erster Linie um die Erschaffung eines „Supermenschen“, der mit besonders guten geistigen oder physischen Eigenschaften, bestimmter Haarfarbe usw. ausgestattet sein soll. Im Wesentlichen, so der Bericht, gehe es um den Ausschluss gewisser schwerer Kranheitsbilder.  Gleichzeitig wird den Wunscheltern in den USA aber auch ermöglicht, das genutzte genetische Material nach bestimmten Merkmalen der Spender, z.B. besondere Sportlichkeit oder hohes Bildungsniveau usw., auszuwählen. Ein wenig „Supermensch“ ist also doch dabei.

Für die beschriebene Selektion mit anschließender Reproduktionsbehandlung werden, so die Welt, 140.000,- USD fällig. Damit wird der Mensch zum Produkt. Die Kommerzialisierung des menschlichen Lebens ist bedenklich. Nimmt man in Blick, dass auch die Veränderung des menschlichen Erbguts im Wege des sog. genome editing bereits möglich ist und somit theoretisch auch im Bereich der Kinderwunschmedizin genutzt werden könnte, scheint Huxleys Utopie von der „Brave New World“ gar nicht mehr so utopisch zu sein.

Das deutsche Recht kennt keine umfassende Regelung im Bereich der Reproduktionsmedizin. Der Gesetzgeber sollte sich der Thematik allerdings bald annehmen. Es wird Zeit, einen umfassenden Rechtsrahmen für reproduktionsmedizinische Maßnahmen zu schaffen. Dabei darf eines nicht außer Acht gelassen werden: die globale Dimension des Themas! Wer sich den Kinderwunsch erfüllen möchte, nimmt auch beschwerliche und kostspielige Reisen ins Ausland in Kauf, wenn die erfolgversprechende Behandlungsmethode im Inland verboten ist. Will man den derzeit florierenden Reproduktionstourismus eindämmen (vollständig verhindern lässt er sich ohnehin nicht), muss man ein intelligentes Regelungssystem schaffen, das sich auch kritischer Fragen wie der Eizellen-, Embryonen-, Mitochondrienspende oder der Leihmutterschaft detailliert annimmt. Pauschale Verbote, die wie das bislang geltende Verbot der Leihmutterschaft ohnehin nicht effektiv wirken, sind hierfür sicherlich nicht ausreichend und werden dem Interesse des Einzelnen, sich fortzupflanzen, nicht gerecht. Vielmehr sollten zunächst für die einzelnen Fallgestaltungen jeweils alle berührten Interessen ermittelt und die jeweils mit der Behandlung verbundenen Risiken und Problempunkte genau bestimmt werden. Nur so lassen sich regulatorische Wege definieren, die einerseits einen angemessenen Ausgleich aller berührter Interessen gewährleisten und die andererseits ethischen Aspekten ausreichend Rechnung tragen. Die so aufgefundenen Ergebnisse müssen gesetzlich klar definiert werden, so dass über die zulässigen Behandlungsmethoden ausreichend Sicherheit besteht. Das ist nicht leicht, aber sicherlich möglich.

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