Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich auf ihrer Justizminister-konferenz 2016 für die Einführung eines Auskunftsanspruchs im Scheinvaterregress ausgesprochen. Das BVerfG hatte dem bislang vom BGH auf § 242 BGB gestützten Anspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter auf Auskunft des biologischen Vaters jüngst die Grundlage entzogen (dazu hier im Blog).
Der Beschluss der Justizministerkonferenz findet sich hier.