Der Bundesrat hat am 13.6.2014 den vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf zur Einführung des Sukzessivadoptionsrechts für eingetragene Lebenspartner ebenfalls gebilligt (siehe http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/14/923/923-pk.html?nn=4969076). Damit ist der Weg frei für die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten. (Zu weiteren Posts zur Thematik siehe hier und hier)
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