The Dutch duo-mother goes abroad


Foto-ReussAm heutigen Montag habe ich am Molengraaff Insituut voor Privaatrecht an der Universität Utrecht einen Vortrag zu Fragen der Anerkennung der niederländischen Duo-Mutterschaft in Deutschland gehalten. Seit 1.4.2014 ist es für gleichgeschlechtliche Partnerinnen in den Niederlanden möglich, automatisch in die Mutterrolle für ein von einer Partnerin geborenes Kind zu gelangen. Es stellen sich hier insbesondere Fragen der ordre public-Widrigkeit. Ich danke allen Diskussionsteilnehmern des Instituts für ihre wertvollen Hinweise.

Die Folien finden sich hier: 140904_Duo-moeder goes abroad.

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4 Antworten zu “The Dutch duo-mother goes abroad”

  1. Philipp Reuss hat einen sehr guten Vortrag gehalten. In der Diskussion wurde ua über die Frage diskutiert, wie andere Länder auf die Einführung der Mehrelternschaft, die derzeit in den Niederlanden erörtert wird, reagieren würden. Bei der Mehrelternschaft, die in British Columbia, in England und Wales und auf grund eines Richterspruchs in Brasilien möglich ist, geht es zum Beispiel um eine Duo-mutterschaft und einem bekannten Samenspender. Alle drei wollen im Leben des Kindes eine Rolle spielen, sie sind sich einig und wollen gemeinsam die juristische Elternschaft erlangen. Zu dieser und anderen Fragen (auch zur Leihmutterschaft) arbeitet in den Niederlanden derzeit eine Staatskommission zur „Neukalibrierung“ des Abstammungsrecht, die in 2016 ihren Bericht vorlegen wird. Ob die Empfehlungen der Kommission Gesetzesänderungen zur Folge haben werden, ist noch nicht abzusehen. Aber die Diskussion ist im Gange!

  2. […] Das Gericht bleibt in dem Urteil seiner Rechtsprechungslinie treu. Geschützt bleibt insoweit auch der biologische, nicht rechtliche Vater, der bei einer automatischen Elternzuordnung der Lebenspartnerin der Geburtsmutter immer erst den Weg über die Vaterschaftsanfechtung gehen müsste, um in die Elternposition einrücken zu können. Interessant sind vor diesem Hintergrund auch die neuen Regelungen der Duo-Mutterschaft in den Niederlanden, hier ist im Fälle der künstlichen Befruchtung eine automatische Zuordnung der Lebenspartnerin/Ehegattin der Geburtsmutter als vollwertige Duo-Mutter möglich. Der biologische, nicht rechtliche Vater hat in dieser Konstellation kein Recht die Duo-Mutterschaft anzufechten (Die  Thematik der Anerkennung der Duo-Mutterschaft in Deutschland war Gegenstand eines Vortrags am Molengraaff Instituut voor Privaatrecht der Utrecht University, die Folien finden sich hier). […]

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