Update: Sukzessivadoption durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner


Gesetzesvorhaben2Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) am heutigen Donnerstag berichtet, arbeitet das Bundesjustizministerium (BMJ) mit Nachdruck am Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Lebenspartner.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 19. Februar 2013 (BVerfG – 1 BvR 3247/09 und 1 BvL 1/11) entschieden, dass das Verbot der Sukzessivadoption (Adoption eines angenommenen Kindes eines Lebenspartners) durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner in § 9 VII LPartG gleichheitswidrig ist und somit gegen das Grundgesetz verstößt. Die große Koalition hatte sich darauf verständigt diese Vorgaben umzusetzen (siehe hierzu den Bericht in diesem Blog: http://wp.me/p3xZoF-3k). Das BMJ treibt diese Umsetzung anscheinend voran. Laut Angabe der SZ liegt bereits ein Referentenentwurf vor, der der Deutschen Presseagentur zugespielt wurde. Auf den Internetseiten des BMJ ist der Entwurf noch nicht abrufbar.

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2 Antworten zu “Update: Sukzessivadoption durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner”

    • Ich denke, dass das BMJ den Referentenentwurf frühestens dann veröffentlicht, wenn ein Konsens der Regierung vorliegt, d.h. gemeinsam mit dem Regierungsentwurf.

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