BVerfG: Biologischer, nicht rechtlicher Vater kann auch dann nicht anfechten, wenn zu dem Kind bereits einmal eine sozial-familiäre Beziehung bestanden hat


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Das Bundesverfassungsgericht hat sich Anfang des Jahres erneut zur Verfassungsmäßigkeit des § 1600 Abs. 2 BGB, der die Vaterschaftsanfechtung des biologischen, nicht rechtlichen Vaters bei Bestehen einer sozial-familiären Beziehung des Kindes zum rechtlichen Vater ausschließt, geäußert. Im Nichtannahmebeschluss vom 24.2.2015 (1 BvR 562/13) führt das Gericht seine Rechtsprechungslinie fort.

1. Sachverhalt

Im konkreten Fall wendete sich der unstreitig biologische Vater eines Kindes gegen die gerichtlichen Entscheidungen, durch die sein Vaterschaftsanfechtungsantrag abgelehnt worden war. Der Beschwerdeführer lebte mit der Mutter des Kindes zum Geburtszeitpunkt unverheiratet zusammen. In dieser Zeit bestand auch unstreitig eine sozial-familiäre Beziehung von Beschwerdeführer und Kind. Eine Vaterschaftsanerkennung oder eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wurde vom Beschwerdeführer – auch nach der Trennung von der Mutter – nicht betrieben, was aber zweifellos möglich gewesen wäre.

Der neue Partner der Mutter, der mit der Mutter mittlerweile verheiratet ist und mit dieser und dem Kind in einer sozial-familiären Beziehung lebt, hat die Vaterschaft für das Kind mit Zustimmung der Mutter anerkannt. Umgangskontakte zwischen dem Beschwerdeführer und dem Kind bestehen allerdings fort.

Das Anfechtungsbegehren des Beschwerdeführers wurde aufgrund § 1600 Abs. 2 BGB abgewiesen. Hiergegen wendet sich der Beschwerdeführer mit dem Argument, § 1600 Abs. 2 BGB verletze ihn in seinem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG.

2. Entscheidung des Gerichts

Das BVerfG führt seine bisherige Rechtsprechungslinie fort und sieht § 1600 Abs. 2 BGB als mit dem Grundgesetz und mit den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention als vereinbar an.

Mit Blick auf die Argumentationslinie und deren Bewertung kann auf die Besprechung eines Vorgängerbeschlusses, der hier im Blog besprochen wurde, verwiesen werden. Dieser findet sich hier.

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